Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 04.08.2009

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   BVerwG, 04.08.2009 - 4 B 20.09, 4 B 45.09   

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BVerwG, 04.08.2009 - 4 B 20.09, 4 B 45.09 (https://dejure.org/2009,25786)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.2009 - 4 B 20.09, 4 B 45.09 (https://dejure.org/2009,25786)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 2009 - 4 B 20.09, 4 B 45.09 (https://dejure.org/2009,25786)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sachliche Rechtfertigung einer Differenzierung zwischen Altnutzern und Neunutzern hinsichtlich der vorgenommenen Verteilung der Kosten für eine Infrastrukturmaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachliche Rechtfertigung einer Differenzierung zwischen Altnutzern und Neunutzern hinsichtlich der vorgenommenen Verteilung der Kosten für eine Infrastrukturmaßnahme

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Sachsen, 29.07.2010 - 4 B 184/10

    Gegenvorstellung, Auflage, Approbation, Streitwert

    Die Festsetzung des Regelstreitwertes in dem Beschluss des Senats vom 22.12.2009 ist im Ergebnis nicht "greifbar gesetzeswidrig" (BVerwG, Beschl. v. 4.8.2009 - 4 B 45/09, 4 B 20/09 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 2.9.2009 - 3 E 77/09 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 24.11.2009 - 19 C 09.2688 -, juris), so dass der Senat keine Veranlassung sieht, seinen Streitwertbeschluss zu ändern.

    Einer Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, weil das Verfahren mangels eines Gebührentatbestandes gebührenfrei ist (BVerwG, Beschl. v. 4.8.2009 - 4 B 45/09, 4 B 20/09 - , juris).

  • OVG Sachsen, 02.09.2009 - 3 E 77/09

    Gegenvorstellung

    Für die Gegenvorstellung fallen keine Gerichtskosten an, weil sie keinen Gebührentatbestand nach dem Kostenverzeichnis des Gerichtskostengesetzes erfüllt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.2009 - 4 B 45/09, 4 B 20/09 - zitiert nach JURIS).
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902

    Städtebaulicher Vertrag (Folgekostenvertrag); Straßenbaumaßnahme; Beseitigung

    Nachdem die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Senats vom 18. Dezember 2008 (Az. 4 BV 07.3067) mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2009 (Az. 4 B 20.09) zurückgewiesen worden war und auch die hiergegen erhobene Anhörungsrüge und Gegenvorstellung der Beklagten keinen Erfolg hatte (Beschluss des BVerwG v. 4.8.2009 Az. 4 B 45.09), teilte der Senat den Beteiligten unter dem 21. Juli 2009 mit, er halte an seiner Absicht fest, nach § 130 a VwGO durch Beschluss zu entscheiden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2011 - 1 A 3037/08

    Innerer Zusammenhang zwischen dem vorsätzlichen Angriff auf einen Beamten und

    vgl. hierzu: BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 2009 - 4 B 45.09 -, juris, Rn. 42, und vom 10. Juni 1999 - 9 B 81.99 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302 = juris, Rn. 4.
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2009 - 8 PA 128/09

    Anhörungsrüge; Bestattung; Bestattungskosten; Bestattungspflicht;

    Dass der angegriffene Beschluss des Senats "greifbar gesetzeswidrig" sei (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 4.8.2009 - 4 B 45.09 - zitiert nach juris), macht die Klägerin selbst nicht geltend.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2010 - 1 A 3334/08

    Einstellung der Zahlung eines Unfallausgleichs nach einer wesentlichen Änderung

    vgl. hierzu: BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 2009 - 4 B 45.09 -, juris, Rn. 42, und vom 10. Juni 1999 - 9 B 81.99 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302 = juris, Rn. 4.
  • OVG Sachsen, 02.09.2009 - 3 E 77/09

    Gegenvorstellung

    Für die Gegenvorstellung fallen keine Gerichtskosten an, weil sie keinen Gebührentatbestand nach dem Kostenverzeichnis des Gerichtskostengesetzes erfüllt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.8.2009 - 4 B 45/09, 4 B 20/09 - zitiert nach JURIS).
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